Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 22-IV-22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 87-IV-21
Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 22-IV-22
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG (hierzu näher SächsVerfGH, Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 87-IV-21 m.w.N.) nicht genügt.